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    Array Avatar von holgi-w
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    Standard Erste Anklage im Fall kino.to

    Erste Anklage im Fall kino.to

    Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen "wichtigen Mittäter"

    Im Verfahren gegen das Filmportal kino.to hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage vor dem Landgericht Leipzig erhoben. Es handle sich um einen wichtigen Mittäter, aber nicht um den Haupttäter, sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag. Die Anklage sei Anfang der Woche erhoben worden, das Gericht müsse sie nun prüfen und zur Verhandlung zulassen. Dem Mann werde vorgeworfen, in mehr als einer Million Fällen gewerbsmäßig das Urheberrecht verletzt zu haben, sagte die Staatsanwältin.


    13 Personen verhaftet
    Bei Kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen im Angebot, monatlich kamen etwa 131 000 hinzu. Die Drahtzieher saßen in Leipzig. Im Juni waren nach Razzien in mehreren Städten 13 Personen verhaftet worden. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt.

    Beschuldigte in Untersuchungshaft
    Momentan sitzen sechs der Beschuldigten noch in Untersuchungshaft. Es werde vermutlich auch gegen die anderen fünf Inhaftierten Anklagen geben, sagte die Sprecherin. Der Sachverhalt sei sehr umfangreich. Es gibt außerdem noch weitere Beschuldigte, die nicht hinter Gittern sitzen.

    Bei ihren Untersuchungen hatten die Ermittler unter anderem die riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigabyte sichergestellt. Zur Auswertung wurden auch externe Fachleute hinzugezogen.


    Quelle: futurezone.at



    Mehr zum Thema:
    Kino.to: Justiz erwartet lange Ermittlungen
    Kino.to: Betreiber drohen angeblich bis zu 15 Jahre Haft
    Ermittler stellen bei Kino.to eine Million GByte Daten sicher
    ...und viele weitere - einfach mal die Suchfunktion mit kino.to füttern
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    „Es ist die Pflicht eines jeden Menschen immer gut informiert zu sein, damit man die richtigen Entscheidungen treffen kann."

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  2. #2
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    Standard Weitere Verhaftung im Fall kino.to

    Weitere Verhaftung im Fall kino.to 07.11.2011

    Im Fall kino.to klickten jetzt erneut die Handschellen: Seit Juni befand sich noch ein mutmaßlicher Betreiber des Filmpiratenportals auf der Flucht. Nun konnte die Polizei den Verdächtigen in Niedersachsen verhaften. Das teilt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mit.


    Weitere Verhaftung im Fall Kino.to.

    Nachdem die Polizei bereits im Juni zwölf Verdächtige verhaften konnte, ging den Beamten der Sonderermittlungseinheit jetzt ein weiterer Betreiber des illegalen Filmpiratenportals kino.to ins Netz. Seit Juni wurde nach dem Mann nicht nur in Deutschland, sondern auch Spanien, Frankreich und den Niederlanden gefahndet. Am Sonntag konnten die Beamten ihn in Niedersachsen ausfindig machen und verhaften. Das meldete die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).

    Beschuldigter betrieb angeblich Filehoster

    Der Festgenommene wird beschuldigt, einen Filehoster für kino.to betrieben zu haben. Das ist ein Online-Speicherplatz, auf dem Raubkopien gespeichert und verteilt werden. Zudem steht er im Verdacht, am Aufbau eines Nachfolgeportals von kino.to mitgewirkt zu haben. Die illegale Seite kino.to war im Juni im Rahmen der Verhaftungen und Durchsuchungen stillgelegt worden.

    Millionengewinne durch Werbung

    Die Betreiber von kino.to sollen sowohl durch Werbung als auch den Verkauf von Abos für einen Premium-Zugang zu der illegalen Streamingseite Millionengewinne erzielt haben. Bereits im September gelangten die Ermittler auch an die Konten des illegalen Streaming-Portals, die sie führenden Mitarbeitern des illegalen Internetportals zuordnen konnten.

    Bildung einer kriminellen Vereinigung

    Die Polizeiaktion im Juni gegen kino.to wurde unter dem "Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen" durchgeführt. Den Auftakt bildete ein Ende April gestellter Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Zuvor hatte die GVU jahrelang ermittelt und Erkenntnissen zum System von kino.to gesammelt. Das "arbeitsteilige parasitäre Geschäftsmodell" diente laut GVU der systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten. Die Beteiligten verfolgten damit den Zweck, mit den illegalen Profiten dauerhafte Einkünfte zu erwirtschaften. Das geschah beispielsweise über Werbeeinblendungen und den Verkauf von Premiumzugängen zu dem illegalen Angebot.

    Streaming ist nicht immer legal

    Tatsächlich bewegen sich Nutzer von Streaming-Portalen wie kino.to rechtlich auf sehr dünnem Eis. Die Betreiber von kino.to und ähnlichen Portalen besorgen sich die Filme widerrechtlich und kaufen keine Lizenzen bei den Rechteinhabern. Für einen Verstoß gegen das Urheberrecht genügt es oft schon, wenn ein Film auf dem PC zwischengespeichert wird, warnt Rechtsanwalt Jörg Dittrich im Interview mit t-online.de. Und genau dass passiert beim Streaming in der Regel. "Rechtlich ist diese Speicherung eine Vervielfältigung und damit illegal", so der Experte. Besonders heikel sei es, wenn der Stream bewusst dauerhaft gespeichert wird, wie es zum Beispiel mit einigen Browsern und Zusatzprogrammen möglich ist. Auch das Recht auf die so genannte Privatkopie greift hier nicht, da eine Privatkopie nur von legal gekauften Medien hergestellt werden darf. Statt der illegalen Quellen bieten sich legale Dienste wie beispielsweise Videoload an.

    * Wer etwas NICHT will, findet Gründe.
    Wer etwas WILL, findet Wege *

  3. #3
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    Standard „Nach kino.to ist vor kino.to“

    „Nach kino.to ist vor kino.to“

    Nach dem Fahndungserfolg gegen kino.to will die Filmbranche die Geldströme von nicht autorisierten Angeboten im Netz austrocknen und drängt dabei auf eine Selbstverpflichtung in der Werbewirtschaft.

    Ein logistisch aufwendiges Portal wie kino.to werde schließlich nicht als Hobby betrieben, sagte Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am Dienstag (22.11.2011) in Berlin. „Webseiten wie kino.to sind eine Vermarktungsplattform für Online-Werbung.“ Hier will die GVU und der österreichische Verein für Anti-Piraterie (VAP) ansetzen. Zum einen spreche man mit der Werbewirtschaft schon länger über eine Selbstverpflichtung, Anzeigen nur auf autorisierten Plattformen zu schalten. Bleibe dies ergebnislos, müsse eventuell „irgendwann die Frage nach der rechtlichen Verantwortung gestellt werden“, sagte Leonardy.

    Die GVU und der VAP machen sich auch für die Sperrung des Zugangs zu nicht autorisierten Film- und Software-Angeboten stark - oder zumindest einen ausdrücklichen Warnhinweis beim Aufrufen der Seiten.

    Lücke schnell geschlossen

    Die von der Film- und Unterhaltungssoftware-Industrie getragene Organisation räumt ein, dass die Lücke durch die Abschaltung von kino.to schnell durch andere Angebote gefüllt wurde. Die Nutzerzahlen lägen nach einem kurzfristigen Knick Schätzungen zufolge wieder auf gleicher Höhe, sagte Leonardy. Es sei ein ständiger Kampf: „Nach kino.to ist vor kino.to.“

    Die Behörden hatten kino.to im Sommer gestoppt. Auf der Plattform fanden sich nach früheren Angaben mehr als eine Million Links zu geschützten Werken aus Film und Fernsehen. Im Juni waren bei einer europaweiten Razzia zwölf Beschuldigte festgenommen worden, die als Betreiber der illegalen Plattform gelten. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Die Drahtzieher saßen nach Erkenntnissen der Ermittler in Leipzig.


    Quelle: futurezone.at
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    Standard Nächste Haftstrafe im Fall kino.to

    Nächste Haftstrafe im Fall kino.to

    Am Mittwoch (07.12.2011) wurde der 27-jährige KfZ-Mechaniker Martin S. zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Er war Haupt-Administrator bei kino.to. Das Schöffengericht Leipzig sprach ihn der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig.

    Der Leipziger wurde vom Richter Mathias Winderlich zu drei Jahren Haft wegen seiner Mitarbeit am nicht autorisierten Online-Filmportal kino.to verurteilt. Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass das Bereitstellen der Links über kino.to letztlich das „öffentlich Zugänglichmachen“ von urheberrechtlich geschütztem Material sei.

    Das Strafmaß begründete er damit, dass die mittels kino.to begangenen Urheberrechtsverletzungen „bei weitem über das übliche Maß“ hinausgingen. Der Angeklagte habe sich einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Vorteil durch die Urheberrechtsverletzungen verschafft. „Die Kinofilme waren dabei nur Mittel zum Zweck“, so der Richter.

    Admin und Filehoster-Betreiber
    Martin S. war seit August 2009 für die Administration des Portals kino.to zuständig und betrieb einen eigenen Filehoster mit 16.780 urheberrechtlich geschützten Files, die ausschließlich über die Verlinkung auf kino.to gefunden und genutzt werden konnten. Er war nach eigener Aussage vor Gericht ebenfalls als Freischalter tätig und in den letzten Jahren der Haupt-Uploader für aktuelle Kinofilme.

    Er habe im Rahmen von kino.to nahezu 400.000 Euro aus „Wartungs- und Verwaltungsarbeiten“ sowie „Nutzung von Werbeflächen“ erwirtschaftet, hieß es von der Ankläger-Seite, die im Laufe des Prozesses entsprechende Rechnungen vorgetragen hat. Nach Abzug aller Kosten blieben ihm annähernd 230.000 Euro Gewinn für die Zeit vom August 2009 bis Juni 2011.

    13 Festnahmen
    Bei kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen präsentiert worden, monatlich kamen etwa 131.000 hinzu. Die Drahtzieher des Netzwerkes saßen in Leipzig. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt. Als Hauptbeschuldigter gilt ein 38-Jähriger.

    Insgesamt gab es 13 Festnahmen. Erst am Freitag wurde ein 33-jähriger Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.


    Quelle: futurezone
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